Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten - Nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (ab ca. 16. Mai 2024).

Veröffentlichungsdatum04.04.2024Lesedauer< 1 Minute
EU-Wahlen

Antragsfrist: 

Ab sofort können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 5. Juni 2024) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum  2. Tag vor der Wahl (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr) gestellt werden. 

Mündlich (nicht jedoch telefonisch) kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 7. Juni 2024,12.00 Uhr) beantragt werden.


 Beginn der Ausstellung: 

Nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (ab ca. 16. Mai 2024).