Für folgende Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt.
- "ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
- "Autovolksbegehren: Kosten runter!"
- "Stopp die Volksbegehren-Bereicherung!"
Diese können im Eintragungszeitraum vom Montag, 31. März bis 7. April 2025 am Gemeindeamt unterschrieben werden.
Montag, 31. März 2025, Mittwoch, 2. April 2025, Donnerstag, 3.April 2025, Freitag, 4. April 2025 &
Montag, 7.April 2025 jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 1. April 2025 von 08:00 bis 20:00 Uhr
Sie können auch online (nur mit gültiger Bürgerkarte, Handysignatur oder ID Austria möglich!) eine Eintragung bis zum jeweils letzten Tag des Eintragungszeitraumes (bis 20:00 Uhr) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren durchführen.
Während der oben angeführten Zeiten können Stimmberechtigte (Österreicherinnen und Österreicher, die zum letzten Eintragungstag der jeweiligen Volksbegehren das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag, 24. Februar 2025 ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten) in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Bitte beachten: Personen, die schon eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Bitte unbedingt amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!