Anzeigepflichtig sind unter anderem folgende Bauvorhaben:
- Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m²
- Schwimmbecken und Teichanlagen mit einer Tiefe mehr als 1,5 m oder mehr als 35 m² Wasseroberfläche
- Schutzdächer bis 35m²
- Wintergärten, Balkonverglasungen
- Geländeveränderungen über 1,5 m
- Stützmauern/Mauern über 1,5 m
- Abbruch von Gebäuden(teilen)
- Errichtung von Solaranlagen und Photovoltaik (siehe § 25, Abs.1 Z. 7a, oö.BauO.1994)
Folgende Dokumente sind vorzuweisen:
- Anzeige
- Skizze des Bauvorhabens
Bundesgebühren: Anzeige € 14,30
Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen € 3,90 und € 7,80 ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.
Verwaltungsabgabe: mind. € 16,40