Alltagstauglichkeitsprüfungen im Tierheim Freistadt

Veröffentlichungsdatum23.01.2025Lesedauer< 1 Minute
hund

Laut dem neuen Hundehaltegesetz, welches seit 01. Dezember 2024 in Oberösterreich gilt, müssen alle Hunde, die ab dem 01. Dezember 2024 auf der Gemeinde gemeldet werden, und zur Kategorie der „Großen Hunde“ gehören, sowie all jene Hunde die zu den „Speziellen Rassen“ gehören, eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Prüfungstermine im Tierheim Freistadt:

Probeprüfung: 09. März 2025

Prüfung: 23. März 2025


 Anmeldeformular_Alltagstauglichkeitsprüfung.pdf

Infoblatt.pdf