Das neue OÖ. Hundehaltegesetz 2024 tritt mit 1. Dezember in Kraft und verpflichtet zu mehr Verantwortung.
Alle Details dazu finden Sie auf
www.sichermithund.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm
Hundeanmeldung – Was wird benötigt?
- Name, Geburtsdatum und Adresse des Halters
- Sachkundenachweis (VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
- Nachweis Haftpflichtversicherung über mind. € 725.000,--
- Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (Animaldata, PetCard)
- Name, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes (Hundepass mit Chipnummer)
- Name und Adresse jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (voriger Halter oder Züchter)
- Sonstige Nachweise (zB tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht des mind. 12 Monate alten Hundes,
- Alltagstauglichkeitsprüfung ( zum Downloaden: Alltagstauglichkeitspruefung[1].pdf )
- Bestätigung Begleithundeprüfung, Brauchbarkeitsprüfung, verhaltensmedizinische Evaluierung)